
Rechtliches
Allgemeine Verkaufsbedingungen
WICHTIGER HINWEIS: Diese Verkaufsbedingungen gelten, falls nicht bereits ein schriftlicher Vertrag zwischen Schiller und dem Kunden oder zwischen Schiller und dem autorisierten Distributor besteht.
1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen von Schiller ("die Bedingungen" oder "diese Bedingungen") sind für den Kunden bindend wenn sie von Schiller in einer Bestellung als anwendbar deklariert worden sind (entweder als Weblink auf der Bestellung, oder beigelegt) und wenn die Bestellung von Schiller schriftlich bestätigt worden ist ("die Auftragsbestätigung"). Zudem gelten diese Bedingungen wenn Schiller und der Kunde oder Distributor bei Bestelleingang schriftlich keine anderen Bedingungen festgelegt haben und kein anderer schriftlicher Vertrag zwischen ihnen besteht - andernfalls gelten diese anderen schriftlichen Übereinkommen.
Vom Kunden vorgeschlagene abweichende Verkaufs- oder Lieferbedingungen sind nur bindend, wenn Schiller diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Falls von Schiller und dem Kunden nicht anderweitig schriftlich festgelegt, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). In diesen Bedingungen umfasst der Begriff "Kunde" einen Kunden oder Distributoren, welcher ohne bestehenden schriftlichen Vertrag direkt von Schiller Produkte für den Weiterverkauf erwirbt. Der Begriff "Vertrag" umfasst diese Bedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung von Schiller.
1.2 Falls von Schiller und dem Kunden nicht anderweitig schriftlich vereinbart, untersteht eine bestimmte Bestellung nur diesen Bedingungen, wenn Schiller die Bestellung schriftlich bestätigt hat.
2. Gesetze im Bestimmungsland, Schutzmechanismen und Vorschriften
2.1 Der Kunde muss spätestens bei Aufgabe der Bestellung, bzw. auf Anfrage von Schiller, Schiller über die im Bestimmungsland geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich Lieferungen und Leistungen von Schiller informieren, insbesondere über Gesetze zum Schutz vor Krankheiten, Unfällen sowie Betriebsstörungen.
2.2 Die in der Bestellung aufgeführten Lieferungen und Leistungen von Schiller-Produkten müssen den Gesetzen und Vorschriften im Bestimmungsland entsprechen, soweit diese Schiller zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bekannt waren. Es liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Kunden, Schiller über solche Gesetze und Vorschriften zu informieren.
2.3 Die Anforderungen der WEEE- und RoHS-Richtlinien (2002/96/EG und 2002/95/EG) bezüglich der Verwendung gefährlicher Stoffe und der Handhabung von Elektro- und Elektronikgeräten müssen eingehalten werden.
3. Preise
3.1 Alle von Schiller offerierten Preise sind immer Nettopreise, ab Werk (ex works, EXW, Incoterms 2020), in Schweizer Franken und ohne Abzüge. Alle zusätzlichen Kosten, z.B. für Verpackung, Fracht, Versicherung, Export, Transit, Import sowie weitere Genehmigungen und Bescheinigungen, müssen vom Kunden getragen werden, sofern mit Schiller nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Zahlungskonditionen
4.1 Die Zahlungen des Kunden gehen an Schillers Hauptsitz in Baar, Schweiz (gemäss den auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsanweisungen), innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsstellung durch Schiller, oder gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen. Zahlungen sind stets ohne Abzüge, Verrechnungen, Einbehaltungen oder Rabatte, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle oder ähnliche Aufrechnungen zu leisten. Falls Schiller der Zahlung mittels Wechsel schriftlich zustimmt, trägt der Kunde alle Zinsen, Wechselsteuern, Inkassospesen, inkl. angemessener Anwaltskosten und Kosten, die Schiller durch die Eintreibung offener Beträge solcher Wechsel entstehen. Solche Wechsel müssen separat schriftlich vorliegen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich an die vereinbarten Zahlungskonditionen und den Zahlungsplan zu halten und den Betrag vollständig zu bezahlen, auch wenn Transport, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme oder Annahme der Lieferung oder Leistung verzögert oder aus Gründen, für welche Schiller nicht verantwortlich ist, unmöglich ist. Dies gilt auch wenn unwesentliche Teile fehlen oder Nacharbeiten nötig sind, welche die Verwendung des gelieferten Produkts nicht unmöglich oder inakzeptabel machen. Es liegt einzig in der Verantwortung des Kunden, jegliche Probleme mit Zoll- oder Regierungsbeamten und Versand-, Transport- und/oder Lagerpersonal bei der Freigabe oder Lieferung des Produktes zu lösen.
4.3 Falls sich der Kunde nicht an die Zahlungskonditionen der Auftragsbestätigung hält, ist er verpflichtet, auf den rückständigen Betrag ab vereinbartem Fälligkeitsdatum Zinsen zu bezahlen. Zinsen sind für den rückständigen Betrag fällig und entsprechen dem am Hauptsitz von Schiller in Baar, Schweiz, üblichen jährlichen Zinssatz, jedoch mindestens fünf Prozent (5 %). Diese Bestimmung zu Zinszahlungen bedeutet nicht, dass Schiller auf das Recht verzichtet, vom Kunden weitere Entschädigungen und/oder Schadenersatz einzufordern, und dieses Recht wird hiermit ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Falls der Kunde eine erforderliche Anzahlung auf den Vertrag nicht leistet und/oder keine Zahlungsgarantie gewährleistet, was von Schiller nach eigenem Ermessen gefordert werden kann, hat Schiller das Recht, den Vertrag nach eigenem Gutdünken oder aus wichtigem Grund zu kündigen. Zudem kann Schiller von der Erfüllung der Leistung gemäss Vertrag zurücktreten, ohne Haftung gegenüber dem Kunden. Dabei behält sich Schiller das Recht vor, vom Kunden Entschädigung für jegliche Schäden oder Verluste einzufordern, welche durch die Vorbereitung und/oder Ausführung der Leistung entstanden sind.
4.5 Falls der Kunde während der Leistungserbringung durch Schiller vereinbarte Ratenzahlungen bzw. Abschlusszahlungen nicht leistet, oder er sich nicht an die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Zahlungsbedingungen hält, oder falls Schiller Anlass dazu hat, anzunehmen, dass der Kunde nicht bezahlen wird, hat Schiller das Recht, die Leistung gemäss Vertrag einzustellen und das Produkt nicht zu liefern, oder den Vertrag nach Ankündigung und angemessener Fristsetzung für die Zahlung aufzulösen, ohne Haftung gegenüber dem Kunden und vorbehältlich einer Schadenersatzforderung für Schäden oder Verluste durch die Leistungseinstellung oder Vertragsauflösung.
5.0 Eigentumsvorbehalt
5.1 Schiller behält sich das Eigentum an seinen Produkten vor bis diese vollumfänglich bezahlt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Schiller alle im betreffenden gerichtlichen Hoheitsgebiet verfügbaren Rechte und Rechtsmittel zur Verfügung hat um sein Eigentum einzutragen, zu schützen, bewahren und begründen, sowie jegliche Zurückbehaltungsrechte oder Dienstbarkeiten um sein Eigentum zu schützen. Der Kunde gewährt Schiller ein Sicherungsrecht an allen verkauften Produkten und daraus resultierenden Einnahmen um sicherzustellen, dass der Kunde die Produkte vollumfänglich bezahlt und seine Pflichten und seine Haftung gegenüber Schiller wahrnimmt. Im Falle eines Konkurses, einer Liquidation oder Auflösung gewährt der Kunde Schiller den Status eines gesicherten Gläubigers hinsichtlich aller unbezahlten Schiller-Produkte.
5.2 Falls der Kunde Schiller-Produkte erhalten hat, für welche das Eigentum noch nicht an ihn übergegangen ist, willigt der Kunde ein, für diese Produkte eine angemessene Versicherung zu garantieren und Schillers Eigentumsrecht an diesen Produkten zu schützen; dies umfasst eine angemessene und vollumfängliche Versicherung gegen Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Krieg, Ausschreitungen, Hurrikane, Taifune, Tornados, Terroranschläge, höhere Gewalt und weitere Risiken.
6.0 Lieferbedingungen
6.1 Der Liefertermin ist nur bindend, wenn dieser von Schiller auf der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Schiller die Produkte erst liefert, wenn der Kunde alle Formalitäten wie Import, Export, Transit und Zahlungsgenehmigungen erledigt hat, und nachdem die Produkte vollumfänglich bezahlt wurden, sofern nichts anderes mit Schiller schriftlich vereinbart worden ist. Die Lieferung erfolgt ausdrücklich abhängig von der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden.
6.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Schiller aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Gründe den Liefertermin angemessen verschieben kann:
(a) wenn der Kunde Schiller die für die rechtzeitige Erfüllung des Vertrages nötigen Informationen oder Spezifikationen nicht geliefert hat, oder wenn der Kunde die Informationen oder Spezifikationen nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Schiller ändert, oder der Kunde anderweitig eine Lieferverzögerung verursacht;
(b) in einem Fall höherer Gewalt, auf welchen Schiller keinen Einfluss hat, wie Feuer, Erdbeben, Hurrikane, Taifune, Tornados, Tsunamis, Überschwemmungen, Epidemien, Kriege, Ausschreitungen, Streiks, Terroranschläge, Arbeitsstreitigkeiten, Knappheit oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien, Halb- und Fertigprodukten, staatliche Massnahmen und höhere Gewalt;
(c) wenn es aufgrund des Kunden oder Dritten, die dem Kunden angeschlossen sind, vom ihm eingesetzt oder gehalten werden, zu Verzögerungen bei den im Vertrag festgelegten Leistungen oder Tätigkeiten des Kunden kommt.
7. Verpackung
7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Kosten für Spezialverpackungen separat bezahlt, sofern nichts anderes mit Schiller schriftlich vereinbart worden ist. Falls Schiller den Kunden darüber informiert hat, dass Schiller sich das Eigentum an der Verpackung vorbehält und dass die Verpackung vom Kunden retourniert werden muss, erklärt sich der Kunde dazu bereit, die Verpackung unentgeltlich und zu einem für Schiller angemessenen Preis und gemäss den Anweisungen von Schiller zu retournieren.
8. Verlustrisiko
8.1 Nach Abgang der Lieferung ab Werk (ex works, EXW Incoterms 2020) trägt der Kunde das Verlustrisiko.
8.2 Falls die Lieferung auf Begehren des Kunden verzögert wird aus Gründen, für welche Schiller nicht verantwortlich ist, geht das Risiko zum Zeitpunkt der ursprünglich geplanten Lieferung ab Werk an den Kunden über, unabhängig davon, ob sich die Produkte vor Ort bei Schiller befinden. Ab diesem Zeitpunkt werden alle lieferbereiten Schiller-Produkte während einer angemessenen Zeit und auf alleinige Kosten und Risiko des Kunden bei Schiller gelagert.
8.3 Jegliche Änderungen der Standard-Liefer- und -Transportabläufe sind für Schiller erst nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung bindend.
9. Garantie/ Haftungsbeschränkung / Annahme durch den Kunden
9.1 Falls im Vertrag oder in den mitgelieferten OEM-Produktunterlagen nicht anders schriftlich festgelegt, gilt für Schiller-Produkte eine Garantie auf Material- und Bearbeitungsfehler von einem (1) Jahr ab Lieferdatum. Dies ist eine beschränkte Garantie und alle anderen stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien werden hiermit abgelehnt. Mängel können nur durch eine Reparatur durch Schiller und auf Schillers Kosten, oder durch einen Austausch des Produktes nach Schillers alleinigem Ermessen behoben werden. Unter keinen Umständen überschreitet Schillers Haftung den Kaufpreis des fraglichen Produktes.
Ausschlüsse: DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE DECKT AUSSCHLIESSLICH DIE NORMALE VERWENDUNG AB. DIESE GARANTIE ERLISCHT UND GILT NICHT FÜR FOLGENDE PRODUKTE: (a) Produkte, welche durch nicht autorisierte Schiller-Distributoren oder -Vertreter verkauft worden sind; (b) Produkte, welche durch nicht von Schiller autorisiertem Personal installiert, verändert oder repariert worden sind, oder bei welchen Teile oder Zubehör verwendet worden ist, das nicht von Schiller geliefert worden ist, ausser eine solche Installation, Veränderung oder Reparatur wurde vorgängig schriftlich von Schiller bestätigt und entsprechend dieser schriftlichen Bestätigung ausgeführt; (c) Produkte, welche nicht gemäss Schillers Empfehlungen und/oder Anweisungen gewartet, betrieben, unterhalten und aufgerüstet worden sind (inkl. aller damit verbundenen Software und Firmware); (d) Produkte, welche durch Unfall, Transport, Bedienung, falsche Lagerung, unsachgemässen Gebrauch, Zweckentfremdung, Nachlässigkeit, Veränderungen, Missbrauch oder fehlende Vorsicht beim Reinigen, dem Unterhalt oder der Bedienung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind; (e) Produkte, welche durch Netzschwankungen beschädigt worden sind, z.B. durch Spannungsspitzen und -sprünge, Rauschen, Unter- oder Überspannungen, Stromausfälle, oder andere Fälle höherer Gewalt; (f) Produkte, welche durch jegliche ergänzende, nicht von Schiller gelieferte Ausrüstung oder Software beschädigt worden sind; (g) Produkte, welche in einer Anwendung oder Weise verwendet worden sind, für welche sie nicht vorgesehen waren, oder Produkte, welche ausserhalb der von Schiller spezifizierten Umgebungs-, Strom-, Elektro- und Einsatzbedingungen betrieben worden sind; oder (h) Produkte, welche über eine Webseite oder E-Commerce-Plattform verkauft worden sind, die nicht vorgängig schriftlich von Schiller autorisiert worden ist.
9.2 DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IN KEINEM FALL SCHILLER ODER SEINE NIEDERLASSUNGEN, MUTTERGESELLSCHAFTEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER, ODER SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, AKTIONÄRE, ANGESTELLTEN, AGENTEN ODER VERTRETER DEM KUNDEN ODER DRITTEN (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENDKUNDEN) GEGENÜBER HAFTEN FÜR: GEWINNAUSFALL, DATENVERLUSTE ODER ENTGANGENE NUTZUNG, ODER JEGLICHE ANDERE ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, ODER FÜR JEGLICHE INDIREKTE, SPEZIELLE, ERWEITERTE, EXEMPLARISCHE ODER SANKTIONIERENDE BUSSEN UNABHÄNGIG VON DER FORM DER ZUGRUNDELIEGENDEN HANDLUNG, SEI ES HAFTUNG AUS VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG (INKL. FAHRLÄSSIGKEIT), STRIKTE PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERES, AUCH WENN EINE PARTEI ODER DRITTE SCHILLER, SEINE NIEDERLASSUNGEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, ANGESTELLTEN ODER MUTTERGESELLSCHAFTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT HAT.
9.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Lieferungen von Schiller zu prüfen und Schiller innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich auf allfällige Mängel hinzuweisen. Das Versäumnis, Schiller innerhalb dieser Zeitspanne schriftlich zu informieren, bedeutet, dass der Kunde die Produkte akzeptiert.
9.4 Soweit gesetzlich erlaubt, stimmt der Kunde zu, Schiller und seine Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Agenten und Berater von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Kosten und jeglichem Schadensersatz schadlos zu halten. Dies umfasst auch aber nicht ausschliesslich Anwaltsgebühren, Expertenhonorare und Prozesskosten sowie Ausgaben aufgrund von Fahrlässigkeit, Fehlern oder Unterlassungen, vorsätzliches Verhalten des Kunden oder Vertragsbruch durch den Kunden, und ebenfalls Körperverletzung, Krankheit, Tod oder Sachschäden inkl. wirtschaftliche Schäden, jedoch nur in dem Mass in welchem Fahrlässigkeit, vorsätzliches Verhalten, Fehler oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Angestellten, Vertreter oder Agenten dies ganz oder teilweise verursacht haben. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages, seinen Ablauf oder die Erfüllung durch den Kunden hinaus.
10. Geltendes Recht / Gerichtsstand / Prozesskosten
10.1 Auf den Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar, sofern nichts anderes mit Schiller schriftlich vereinbart worden ist. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag und/oder diesen Bedingungen ergeben, sind die Schweizer Gerichte am Hauptsitz der Schiller AG in Baar, Schweiz, zuständig. Schiller behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen im Land oder gerichtlichen Hoheitsgebiet des Kunden Klage zu erheben. Das UN-Kaufrecht gilt nicht.
10.2 Falls Schiller einen Rechtsstreit gewinnt, der sich aus diesem Vertrag oder diesen Bedingungen ergibt, hat Schiller Anspruch auf Ersatz angemessener Anwaltskosten, Expertenhonorare sowie Gerichts- und Prozesskosten durch den Kunden.
11. Sonstige Regelungen
11.1 Recht des geistigen Eigentums: Die Produkte beinhalten wertvolle Patente, Copyrights, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie weitere Rechte des geistigen Eigentums von Schiller oder seinen angegliederten Unternehmen. Schiller behält sich alle diese Rechte für sich selbst und seine angegliederten Unternehmen vor. Im Rahmen dieser Bedingungen werden dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten übertragen. Es ist dem Kunden untersagt, jegliches Produkt oder Komponente zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) (inkl. Software), oder auf andere Art das geistige Eigentum von Schiller oder seinen angegliederten Unternehmen zu veruntreuen, umgehen oder verletzen.
11.2 Nichtverzicht: Falls Schiller die Erfüllung dieser Bedingungen oder dieses Vertrages durch den Kunden nicht durchsetzen kann, oder falls Schiller nicht von einem Recht aus diesen Bedingungen, diesem Vertrag oder dem anwendbaren Recht Gebrauch macht, bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses oder irgend ein anderes Recht.
11.3 Abtretung: Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Bestätigung von Schiller den Vertrag nicht an Dritte abtreten; durch jeglichen Versuch, den Vertrag ohne schriftliche Bestätigung abzutreten, wird diese Abtretung nichtig.
11.4 Anpassung: Anpassungen dieser Bedingungen oder dieses Vertrages sind erst bindend, wenn diese von Schiller schriftlich bestätigt worden sind.
11.5 Trennbarkeit: Falls ein Teil dieser Bedingungen oder dieses Vertrages aus irgendwelchen Gründen von einem zuständigen Gericht oder Gerichtshof als ganz oder teilweise nicht durchsetzbar bestimmt worden ist, hat diese Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die anderen Teile der Bedingungen/des Vertrages.
Version: Dezember 2016
Das Original in englischer Sprache ist massgebend.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei den Bestellungen beziehungsweise der Belieferung von Schiller AG um Ware oder Dienstleistungen handelt. Nachfolgend wird SCHILLER AG „SCHILLER“ genannt.
2. Geltungsbereich und Gültigkeit
Nur die von SCHILLER schriftlich vorgenommen (auch elektronisch übermittelten) und rechtsgültig unterzeichneten Bestellungen, haben Gültigkeit. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen, Änderungen und Ergänzungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Anwendbare Bestimmungen und Vertragsabschluss
Sofern die Bestellung von SCHILLER, einschliesslich der Allgemeinen Einkaufs-bedingungen, von der Offerte des Lieferanten abweicht, gilt das Stillschweigen des Lieferanten als Zustimmung zur Bestellung von SCHILLER. Die Entgegennahme der Bestellung von SCHILLER durch den Lieferanten schliesst zugleich anderslautende Geschäftsbedingungen des Lieferanten aus, selbst wenn SCHILLER diese nicht beanstandet hat.
4. Einreden des Lieferanten
Der LIEFERANT hat sicher zu stellen, dass die auf der Bestellung aufgeführten aktuellen Spezifikationen in seinem Besitz sind und dass die an SCHILLER gelieferte Ware diesen Spezifikationen vollumfänglich entspricht. Irgendwelche Bedenken, die seitens des Lieferanten gegen die in der Bestellung von SCHILLER aufgeführten Spezifikationen bestehen, sind SCHILLER unverzüglich und vor der Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen.
5. Bestätigung des Auftrages
Der Lieferant hat die von SCHILLER erhaltene Bestellung innerhalb von max.3 (drei) Tagen vollumfänglich und schriftlich zu bestätigen. Die Auftragsbestätigung hat ein Lieferdatum zu enthalten, das aussagt, wann die bestellte Ware bei SCHILLER im Hause eintreffen wird. Ist es dem LIEFERANTEN nicht möglich, innerhalb der oben erwähnten Frist eine Auftragsbestätigung an SCHILLER zu schicken, so hat der LIEFERANT den Empfang der Bestellung schriftlich an SCHILLER zu bestätigen.
6. Preise
Die von SCHILLER akzeptierten Preise sind verbindlich. Sämtliche Beschaffungs-Nebenkosten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, in den Preisen inkludiert. Nachträgliche Preiserhöhungen sind ausgeschlossen, es sei denn, SCHILLER stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu. Zusätzliche Kosten infolge Bestellungsänderung können an SCHILLER nur überwälzt werden, wenn sie innert 30 Tagen seit der Bestelländerung schriftlich mitgeteilt und begründet werden und SCHILLER ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Bei Lieferungen, bei denen Preise ab ausländischem Werk vereinbart sind, gehen alle Taxen, Ausfuhrgebühren und Steuern in den Liefer- und Transitländern zu Lasten des Lieferanten, falls im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
7. Liefertermine
Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine (Ware am Bestimmungsort eintreffend) sind verbindlich. Falls diese Liefertermine nicht eingehalten werden können, ist SCHILLER unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Lieferant ist SCHILLER für alle Schäden, die aus einer verspäteten Lieferung entstehen, vollumfänglich schadenersatzpflichtig. Falls die vereinbarten Liefertermine überschritten werden, ist SCHILLER zudem berechtigt, dem Lieferanten eine den Bedürfnissen von SCHILLER entsprechende Nachfrist anzusetzen und nach deren unbenutzten Ablauf weiter auf Erfüllung zu beharren oder die gesamte Bestellung zu annullieren. Teillieferungen oder vorzeitige Auslieferung der Ware ist nur nach Vereinbarung zulässig.
8. Erforderliche Papiere
Jeder Sendung ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben beizulegen: SCHILLER Bestell- und Artikelnummer, die genaue Beschreibung des Inhaltes und falls verlangt die Prüfbescheinigungen. Bei Sendungen die in der Schweiz eingeführt werden, ist zusätzlich ein Lieferschein innerhalb der Verpackung beizulegen.
9. Verpackung, Transport und Zoll
Für Beschädigungen während des Transportes infolge ungenügender Verpackung hat der Lieferant aufzukommen. In Bezug auf Regelung und Aufteilung der Pflichten zwischen SCHILLER und dem Lieferanten gelten die INCOTERMS 2010. Falls nicht anderes vereinbart wurde, gilt DDP (Delivery Duty Paid).
10. Übergang der Gefahr
Unter Vorbehalt besonderer schriftlicher Vereinbarungen (z.B. INCOTERMS) trägt der Lieferant alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware bis zum Bestimmungsort.
11. Warenprüfung
SCHILLER wird die Ware nach Entgegennahme auf ihre Identität, die Warenmenge und auf äusserlich sofort erkennbare Mängel prüfen und dem Lieferanten innerhalb tunlicher Frist allfällige Mängel schriftlich mitteilen. Sonstige Mängel, welche erst während der Ingebrauchnahme, der Verarbeitung oder der bestimmungsgemässen Nutzung der Ware festgestellt werden, zeigt SCHILLER dem Lieferanten nach der Feststellung der Mängel tunlich an. Insoweit verzichtet der Lieferant auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge.
12. Rechnung, Zahlungskonditionen und Sicherheiten
Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Zahlung innert 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt der Rechnung und unter Vorbehalt des Richtigbefundes der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen. Der Lieferant hat die SCHILLER Bestellnummer wiederkehrend auf jeder Rechnung sowie Ursprungsland-Bezeichnung und die Zolltarif-Nummern anzugeben. Bei Vorauszahlung hat der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu leisten.
13. Garantie
Der Lieferant garantiert vollumfänglich die Funktionsfähigkeit und Qualität aller Lieferungen während zwei Jahren ab Auslieferung. Der Lieferant garantiert zudem, dass die Lieferungen allen einschlägigen Normen und allen anwendbaren Gesetzesvorschriften bezüglich der Arbeits- und Betriebssicherheit sowie den relevanten EU-Richtlinien, insbesondere aber nicht abschliessend, der RoHS-Konformität, der REACH-, SEC- Conflict Mineral Verordnung und den EMV-Vorschriften entsprechen. Mangelhafte Lieferungen berechtigen SCHILLER, während der gesamten Garantiedauer nach freier Wahl, entweder Ersatz oder Nachverbesserung zu verlangen. Liegen SCHILLER Indizien vor, dass ein gleichartiger Mangel bei allen gelieferten Produkten vorliegt, kann SCHILLER eine Austauschaktion durchführen, selbst wenn die Garantiefrist bereits abgelaufen ist. Für alle Garantielieferungen oder Garantiearbeiten beginnt dieselbe Garantiefrist von neuem zu laufen.
Der Lieferant sichert jegliche Unterstützung zu, bei SCHILLER mangelhafte Teile auf seine Kosten zu identifizieren, auszusortieren und die Fehlerursache innerhalb nützlicher Frist zu eruieren und an SCHILLER mitzuteilen. In dringenden Fällen oder wenn der Lieferant die gerügten Mängel nicht sofort zu beheben vermag, ist SCHILLER berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen oder selbst zu beseitigen. Wird nicht innert angesetzter Frist Ersatz oder Nachbesserung geleistet, so ist SCHILLER zur sofortigen Annulation der gesamten Bestellung berechtigt. Der Lieferant ist SCHILLER in jedem Fall und ohne Nachweis eines Verschuldens zu vollem Schadensersatz (einschliesslich aller Mangelfolgeschäden) verpflichtet.
14. Produkthaftung
Wird SCHILLER aus Produkthaftung von einem Geschädigten in Anspruch genommen und ist die Fehlerursache dem Lieferanten höchst wahrscheinlich zuzuordnen, so ist dieser ohne Einschränkung und ohne dass ihm ein Verschulden nachzuweisen ist, verpflichtet, SCHILLER von dieser Haftung gegenüber dem Geschädigten freizustellen. Der Lieferant hat SCHILLER über alle möglichen Fehler und potentiellen oder eingetretenen Gefährdungen aus seinen Zulieferprodukten zu unterrichten, die bei anderen Herstellern/Abnehmern aufgetreten sind oder von denen er auf andere Art erfahren hat. Soweit SCHILLER aufgrund von Fehlern des Zulieferproduktes selbst Kunden warnen oder eigene Produkte zurückrufen muss, hat der Lieferant SCHILLER ohne Nachweis eines Verschuldens, alle hiermit notwendig verbundenen und eigener Produkthaftung eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschliessen und auf Verlangen von SCHILLER eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen oder Einsicht in die Police zu gewähren.
15. Qualitätssicherung und Inspektionsrecht
Der Lieferant unternimmt alles Erforderliche, um die Qualitätssicherung der zu liefernden Ware oder Warenteile sicherzustellen. Er stellt sicher, dass ausschliesslich geprüfte Ware an SCHILLER geliefert wird. Bestimmte Qualitätsvorgaben (z.B. Normen, Zeichnungen, Spezifikationen, Produktvorgaben) sind vom Lieferanten zwingend einzuhalten. Ist dem Lieferanten die Unrichtigkeit oder die Gefahrenträchtigkeit bestimmter Vorgaben erkennbar, hat er SCHILLER umgehend schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen. SCHILLER ist berechtigt, die Einhaltung der Vorgaben und die Durchführung der erforderlichen und vereinbarten Qualitätssicherungs-Massnahmen regelmässig auch in den Räumen des Lieferanten zu überprüfen. Der Lieferant gewährt SCHILLER hierfür den notwendigen Zugang zu den Produktionsanlagen und Einsicht in seine Qualitätssicherungs-Massnahmen, wie Messprotokolle, Prüfergebnisse, Muster etc. entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren.
16. Management von Änderungen
Der Lieferant ist verpflichtet, vor sämtlichen Änderungen an Produkten, welche in seiner Spezifikationsverantwortung liegen, die schriftliche Zustimmung von SCHILLER einzuholen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Qualitätsnachweise zu erbringen. Bei Waren, die in der Spezifikationsverantwortung von SCHILLER liegen (technische Spezifikation wie z.B. Zeichnung durch SCHILLER), ist der Lieferant verpflichtet die Revisionsstände seiner Produktionsunterlagen mit jenen der aktuellen Bestellung von SCHILLER zu vergleichen. Abweichungen sind in jedem Fall vor Produktionsbeginn, bzw. Auslieferungen mit SCHILLER zu bereinigen.
17. Urheberrechte und Patente
Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Lieferung keinerlei fremde Urheberrechte, Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster oder bestehende gesetzliche Bestimmungen verletzt. Er haftet für alle Folgen einer derartigen Verletzung.
18. Geheimhaltepflicht
Der Lieferant verpflichtet sich, alle Kenntnisse und Informationen, welche ihm im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit SCHILLER zukommen oder welche er durch die Zusammenarbeit auf anderer Weise erlangt, keinem Dritten, weder direkt noch indirekt, bekanntzugeben und sie auch nicht selbst für eigene oder andere Zwecke zu benützen.
19. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen SCHILLER und dem Lieferanten bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind ungültig. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam, so gilt der übrige Teil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen sinngemäss trotzdem.
20. Recht und Gerichtsstand
Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und SCHILLER sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von SCHILLER ausschliesslich zuständig. SCHILLER hat jedoch das Recht den Lieferanten auch an dessen Sitz einzuklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Die vorliegende Datenschutzerklärung bezieht sich auf den Umgang mit Personendaten natürlicher Personen im Sinne des DSG von Kunden und anderen interessierten Personen durch die SCHILLER AG, Altgasse 68, 6341 Baar, Schweiz, (hiernach "SCHILLER", "wir" oder "uns").
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Grundlage der Datenverarbeitung
Wir bearbeiten Personendaten gestützt auf verschiedenen Grundlagen:
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- Gegebenenfalls zur Wahrung von berechtigten Interessen von SCHILLER;
- Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen; sowie
- Gegebenenfalls auf der Grundlage von Einwilligungen.
Zwecke der Datenbearbeitung
SCHILLER bearbeitet Personendaten von betroffenen Privatpersonen (die "Betroffenen") zu folgenden Zwecken:
- Zur Vertragsanbahnung, insb. zur Offertstellung und zu Verhandlungszwecken;
- Zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie zur Inanspruchnahme vertraglicher Rechte aus geschlossenen Verträgen, insb. zum Versand bestellter Produkte, zur Bearbeitung von Kundenanfragen, zu Inkassozwecken etc.;
- Zur Korrespondenz im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen oder auf Initiative des Betroffenen;
- Im Rahmen von Bewerbungen auf online ausgeschriebene Stellen zur Durchführung des Recruiting Prozesses;
- Zur Buchführung und Archivierung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben;
- Zum Betrieb des SCHILLER-Webauftritts;
- Zu Werbezwecken und Marketing-Massnahmen, insb. für den Newsletter-Versand, wobei dafür im Rahmen anwendbarer Gesetze gegebenenfalls eine separate Einwilligung eingeholt wird.
Rechte der Betroffenen
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Personendaten stehen den Betroffenen nachfolgend aufgeführte Rechte von Gesetzes wegen zu. Bitte beachten Sie, dass deren Bestand und Umfang je nach konkret anwendbarer Datenschutzgesetzgebung abweichen kann:
- Information: Betroffene haben das Recht, von SCHILLER in Erfahrung zu bringen, ob Personendaten von ihnen bearbeitet werden bzw. welche dies sind. Dazu können Auskunftsbegehren gestellt werden.
- Berichtigung: Sollten Personendaten unrichtig sein, haben die Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch auf Berichtigung.
- Widerspruch: Sofern die Bearbeitung von Personendaten auf dem berechtigten Interesse von SCHILLER beruht, können Betroffene gegen die Bearbeitung ihrer Personendaten widersprechen. Dies jedoch nur, falls sie sich in einer so besonderen Situation befinden, dass ihr persönliches Interesse einer Bearbeitung ihrer Personendaten entgegensteht. Vorbehalten bleiben auch hier zwingende, überwiegende Gründe von SCHILLER. Bitte beachten Sie auch, dass Betroffene der Verwendung ihrer Personendaten zur Direktwerbung widersprechen können. Vom Widerspruch unberührt bleibt die Bearbeitung gestützt auf anderweitige Grundlagen.
- Widerruf der Einwilligung: Sofern die Bearbeitung der Personendaten auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht, kann der Betroffene diese zurückziehen. Vom Widerruf der Einwilligung unberührt bleibt die Bearbeitung gestützt auf anderweitige Grundlagen. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.
- Einschränkung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betroffene die Einschränkung der Bearbeitung seiner Personendaten verlangen. Dies etwa falls die Richtigkeit der Daten bezweifelt wird. Bitte bedenken Sie, dass dies die Leistungserbringung durch SCHILLER einschränken oder gar verunmöglichen kann.
- Datenübertragbarkeit: Die Personendaten, welche uns der Betroffene zur Verfügung gestellt hat, kann dieser je nach anwendbarem Datenschutzrecht in einer gängigen und maschinell lesbaren Form herausverlangen und - vorbehältlich gewichtiger entgegenstehender Interessen - weiterverwenden.
- Löschung: Der Betroffene verfügt über einen gesetzlichen Anspruch auf Löschung seiner Personendaten, falls diese für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder bei berechtigtem Widerspruch. Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Verwendung aus gesetzlichen vorgeschriebenen Gründen sowie zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Beschwerde: Wir informieren zudem darüber, dass Betroffene, je nach anwendbarem Datenschutzrecht, gegebenenfalls über ein gesetzliches Beschwerderecht bei der für sie zuständigen Datenschutzbehörde verfügen, falls sie mit dem Umgang ihrer Personendaten nicht einverstanden sind.
Weitere Empfänger von Personendaten
SCHILLER kann sich insbesondere zur Leistungserbringung oder aus organisatorischen Zwecken externer Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter bedienen. Zu denken ist dabei etwa an Vertriebspartner, externe IT-Dienstleister, externe Berater oder externe kaufmännische Dienstleistungserbringer. Zudem ist die Weitergabe von Personendaten innerhalb des SCHILLER-Konzerns möglich. Der Datenschutz bleibt dabei stets gewährleistet.
Im Übrigen bleibt die Weitergabe von Personendaten an öffentliche Stellen aus gesetzlichen Gründen oder zur Durchsetzung und Verfolgung von Rechtsansprüchen vorbehalten.
Ort der Datenbearbeitung
Die Datenbearbeitung durch SCHILLER findet grundsätzlich in der Schweiz bzw. in dem Land derjenigen SCHILLER-Niederlassung/Tochtergesellschaft statt, die mit der Angelegenheit betraut ist. Auch darüber hinaus ist eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland möglich. Die Bekanntgabe erfolgt in Länder, die über einen gleichwertigen Datenschutzstandard verfügen oder sie erfolgt in Anwendung angemessener Datenschutzgarantien oder angesichts der Einwilligung des Betroffenen.
Falls Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dauer der Aufbewahrung von Personendaten
Personendaten der Betroffenen werden so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung Zwecke der Bearbeitung erforderlich ist bzw. so lange wie SCHILLER daran ein berechtigtes Interesse hat. Massgebend sind insbesondere auch gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfristen zur Aufbewahrung relevanter Geschäftsunterlagen.
Cookies, Google Analytics und Plugins
Diese Website setzt Cookies ein und verwendet Google Analytics sowie verschiedene Social Media Plugins. Mehr dazu entnehmen Sie bitte im Detail unserer Erklärung zur Verwendung von Cookies und Plugins.
Kontakt
Bei Anfragen in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten sowie zur Ausübung von Ansprüchen stehen wir den Betroffenen gerne unter info@schiller.ch zur Verfügung. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Anfragen.
Erklärung zur Verwendung von Cookies und Plugins
Cookies
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Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
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Facebook: Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
Twitter: Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy. Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.
YouTube: Diese Internetseite beinhaltet mindestens ein Plugin von YouTube, gehörig zur Google Inc., ansässig in San Bruno/Kalifornien, USA. Sobald Sie mit einem YouTube-Plugin ausgestattete Seiten unserer Internetpräsenz besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube aufgebaut. Dabei wird dem Youtube-Server mitgeteilt, welche spezielle Seite unserer Internetpräsenz von Ihnen besucht wurde. Sollten Sie obendrein in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sein, würden Sie es YouTube ermöglichen, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Sie können diese Möglichkeit der Zuordnung zunichtemachen, wenn Sie sich vorher aus Ihrem Account ausloggen. Weitere Informationen zur Erhebung und Nutzung Ihrer Daten durch YouTube erhalten Sie in den dortigen Hinweisen zum Datenschutz unter http://www.youtube.com.
LinkedIn: Sie finden auf unserer Internetseite Plugins des sozialen Netzwerks LinkedIn respektive der LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA (im Folgenden „LinkedIn“ genannt). Die Plugins von LinkedIn können Sie am entsprechenden Logo oder dem „Recommend-Button“ („Empfehlen“) erkennen. Bitte beachten Sie, dass das Plugin beim Besuch unserer Internetseite eine Verbindung zwischen Ihrem jeweiligen Internetbrowser und dem Server von LinkedIn aufbaut. LinkedIn wird somit darüber informiert, dass unsere Internetseite mit Ihrer IP-Adresse besucht wurde. Wenn Sie den „Recommend-Button“ von LinkedIn anklicken und dabei zugleich in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Inhalt von unseren Internetseiten auf Ihrer Profilseite bei LinkedIn-Profil zu verlinken. Dabei ermöglichen Sie es LinkedIn, Ihren Besuch auf unserer Internetseite Ihnen beziehungsweise Ihrem Benutzerkonto zuordnen zu können. Sie müssen wissen, dass wir keinerlei Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten und deren Nutzung durch LinkedIn erlangen. Weitere Einzelheiten zur Erhebung der Daten und zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten sowie Einstellungsoptionen erfahren Sie bei LinkedIn. Diese werden Ihnen unter http://www.linkedin.com/static?key=privacy_policy&trk=hb_ft_priv zur Verfügung gestellt.
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